Kriegsgefangene durften Briefe empfangen und senden. Jedoch wurden die Briefsendungen von einer Zensurstelle geprüft, wie der Stempelaufdruck verdeutlicht.
Lagergeld wurde in den Kriegsgefangenenlagern der Monarchie eingeführt, damit bei einer möglichen Flucht die Kriegsgefangenen nicht über Bargeld verfügten. Seine Gültigkeit beschränkte sich auf den Lagerbereich.