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                <text>Rudolf Kronberger war einer der vier Angeklagten im 1. Engerau-Prozess (14.-17.8.1945). Er wurde zum Tode verurteilt und hingerichtet.&#13;
Rudolf Kronberger, geb. 22. März 1905 in Ferschnitz bei Melk, Fleischhauer und Selcher.&#13;
1938 nach dem Anschluss Beitritt zur NSDAP und zur SA&#13;
Dezember 1944 Abkommandierung als SA-Scharführer in das Lager Engerau </text>
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              <text>Tagwache beim Morgengrauen um 5 Uhr, um 1/2 6 Uhr mussten wir draußen stehen auf der Chaussee, wo wir ½ - 1 Stunde warten mussten, in der schrecklichsten Kälte, mit steifgefrorenen Gliedern, auf den Lagerkommandanten, der angekommen den Mannschaftsstand entgegennahm und wenn es ihm einfiel – leider fast jeden Tag – in die Baracke hineinging, um die Kranken zu ‚kontrollieren‘, deren größten Teil er mit dem Stocke heraus trieb, zumeist befanden sich diese in einem derart schweren Zustand, dass sie nach der Arbeit dieses Tages, nachdem sie sich nach der Arbeit, am Abend zu Bett begeben hatte, nie mehr zum Leben erwachten.&#13;
Vom Frühappell mit erfrorenen Füßen und offenen Wunden, im Laufschritt zur Küche, der Begleiter hat während des ganzen Weges, wen er traf, mit den Füßen getreten oder mit dem Stocke geschlagen.&#13;
Die Früh-Austeilung für die Menge von 2000 Ausrückenden, das tägliche Brot und die zweitägige Ration von Margarine, in der Größe eines Stückes Würfel-Zucker musste binnen kaum einer halben Stunde erfolgen. Bei der Verteilung haben bei täglicher Ablösung, mehrere Schergen den ‚Dienst‘ versehen, der daraus bestand, dass sie das als ‚Schwarzen‘ bezeichnete schmutzige warme Wasser von 3 Dezilitern so einteilten, dass ein Teil davon auf unsere Hände geschüttet werde, wir hatten auch dazu kaum Zeit, um das was in der Essschale zurück blieb zu verzehren, da inzwischen auch die Tages-Ration an Brot (33 Deka) ausgeteilt wurde, so, dass 6 Männer 1 Stück Brot von ca. 200 Dekagramm erhielten und es bedeutete das Leben, dass jeder genau seine Ration erhalte, lieber hat man den Schwarzen ausgeschüttet, nur um bei der Brotverteilung ja nicht zu spät zu kommen und, dass man auch die Margarine erhalte. Dieser traurige Kampf um Leben und Tod hat sich täglich wiederholt, erschwert durch die ständigen Stock- und Knüppel-Schläge der Wache.&#13;
Nach dem ‚Frühstück‘ Abgehen zum Arbeitsplatz, der sich ca. 5-6 km weiter befand. Die Arbeit musste um 7 Uhr unbedingt begonnen werden, was aus Schanzarbeit und damit zusammenhängenden sehr schweren Erdarbeiten bestand. Wenn Vormittag kein Flieger-Einflug war, so kam in der Zeit von 12-15 Uhr der Wagen mit dem Mittagessen. Das Essen bestand aus Suppe aus Futterrüben oder aus Gerstengraupen, sehr selten aber aus einigen ungewaschenen, ungeschälten, verfaulten Stückerln Kartoffeln. Nach der Menge nach erhielten wir etwa 4 Deziliter – auch das wurde mit dem Löffel ausgeteilt, natürlicherweise war der Löffel auch nicht ganz voll. – Falls wir tagsüber Fliegeralarm hatten, was fast jeden Tag der Fall war, so blieb das Mittagessen überhaupt aus. Die Arbeit dauerte bis 5 Uhr abends, mit einer Mittagsunterbrechung von Maximum einer halben Stunde, dann kam Vergatterung, Schlägerei, Einrückung, Nachtmahl – dasselbe wie das Mittagessen. Schlafengehen, richtiger gesagt: zusammenbrechen.&#13;
Die Ausrückung zur Arbeit konnte durch kein Gewitter, Regen, keinen Schneesturm verhindert werden. Während der ganzen in Engerau erlittenen Zeit von ungefähr 5 Monaten ist überhaupt nur ein einziges Mal vorgekommen, dass wir elendigen, vom Arbeitsplatz wegen Schneesturm zurückbeordert wurden, sonst aber erstarrten unsere Gliedmaßen vergeblich derart, dass die Krampe, oder die Schaufel durch das Erleiden des ganztägigen Eisregens uns aus der Hand fiel, von einer Einrückung konnte keine Rede sein, unsere Wachmannschaft zwang uns von den geschützten Stellen mit der Waffe weg, zur Fortsetzung der Arbeit. Einen solchen schaurigen Tag wie es der 13. Dezember 1944 war wird auch derjenige der alles überlebt hat und vergessen kann, niemals vergessen! Als wir am Abend in unsere Kammer gelangten, die ausgerückte Menge etwa 100 Personen ist wie eine Lumpenmasse niedergefallen, auf die schmutzige, nasse, stinkige Strohlagerstätte und brach in bitteres Schluchzen aus, es kam uns zu Bewusstsein, das das keine Menschen sind, das sind teuflische Satane und wir können unsere Familien, unsere Lieben, nie mehr wiedersehen, denn aus dieser Hölle ist kein Entrinnen. Wir hätten es als Glück begrüßt, wenn man uns sofort [...] das Leben genommen und so unserem Leiden ein Ende bereitet hätte. Aber dies wäre ein viel zu leichtes Sterben für uns gewesen, das wollten sie nicht!&#13;
Ich habe mich am 28. Dezember 1944 zum letzten Male gewaschen, am anderen Tag ist der neben der Baracke befindliche Brunnen zugefroren und ich wäre irgendwann zu Ende März in die Lage gekommen, mich wieder etwas waschen zu können. Inzwischen haben Millionen von Läuse den Menschen befallen, die Arbeit, das Hungern, die Schläge, das ungewisse Schicksal hat den Widerstand der Menschen gebrochen, unsere ersten Toten hatten wir am 16. Dezember, ergriffen standen wir bei der Leiche unseres Kameraden. Am 18. folgte der Nächste, sodann der Dritte, Vierte, die Ergriffenheit fand ein Ende, betroffen sahen wir unser eigenes Schicksal an uns herankommen, alles hat ein Ende! Meine armen Kameraden sind auch mit erfrörten [sic], brandigen Gliedern hinaus zur Arbeit, denn wer nur einmal liegen blieb, der stand nimmer auf und doch wollten wir alle am Leben bleiben, um unseren Folterern, unseren Mördern noch gegenüber zu stehen. Leider wurde dies nur sehr wenigen von uns zuteil, unsere unglücklichen Kameraden sind dort, am Rande des Engerauer Friedhofes, in den Massengräbern liegen sie, wohin sie [...] hineingeworfen wurden und sie alle schreien aus dem Grabe um Gerechtigkeit, um Vergeltung.</text>
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                <text>Die Staatsanwaltschaft Wien erhielt von diversen ungarischen Volks- und Komitatsgerichten Zeugenaussagen in deutscher Übersetzung übermittelt. Diese wurden von ehemaligen Häftlingen des Lages Engerau getätigt, die über die Verhältnisse im Lager berichteten oder Angaben zu den Angeklagten in den Engerau-Prozessen machten.</text>
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              <text>Die Leichen waren verhältnismäßig gut erhalten und befanden sich in un¬gleichmäßig fortge-schrittenem Stadium der Verwesung. Die Beklei¬dung der Leichen bestand aus verschiedenar-tigsten nicht zusammenhän¬genden Teilen. Einige trugen mehrere Männerröcke, Hemden und Tü¬cher übereinander, an¬dere waren nur leicht bekleidet. Auf die meisten Männerröcke war ein gelber Stern mit der Aufschrift „Jude“ genäht. Die meisten Leichen wiesen die Beschneidung der Vor¬haut auf. Beschuhung hat bei allen gefehlt. Die Taschen waren auf ver¬schiedenste Wei-se umgewendet und leer. Die Kleider wie auch die Lei¬chen waren außerordentlich stark ver-laust, die Haare nicht geschnitten, die Bärte nicht rasiert. Die Verletzungen und Wun¬den waren fahrlässig mit Papierwatte verbunden. Von den 460 Leichen wie¬sen 48 Schuss¬wunden des rückwärtigen Körperteiles, der Gurgel, der linken Schulter, des Bauches, der Hüft- und Rü-ckengegend auf. In einigen Fällen war der Schädel zerschlagen.&#13;
Die Schusswunden in Kopf, Gurgel, Brust und Bauch haben im¬mer den sofortigen Tod zur Folge gehabt. Schusswunden in den Rü¬cken wa¬ren nicht immer tödlich, nämlich dann, wenn nicht die lebenswichtigen Organe getroffen worden waren. Man muss somit annehmen, dass in diesen Fällen etwas anderes den Tod verursachte, nämlich langsames Verbluten, Erfrieren, oder aber Ersticken nach der Zuschüttung des Grabes mit Erde. In zahlreichen Fäl¬len war das Ein-schlagen des Schädels am Scheitel mittels eines stumpfen Gegenstandes die Todesursache. Au-ßer den angeführten tödlichen Verwundun¬gen sind in vielen Fällen breite Blut¬ergüsse am Kopfscheitel, am Antlitz und auf der Brust, weiters Brüche des Nasenknochens, des Ober- und Unter¬kiefers, der Rippen und der un¬teren Beinknochen festgestellt worden. Meistens war die Fettschicht unter der Haut kaum zu finden, was auf sehr schlechte Ernährung hinweist.&#13;
Bei der Exhumierung der Leichen durch die slowakische Sonderkommis¬sion konnten 49 Lei-chen namentlich identifiziert, bei manchen auch die mögliche Todesursache festgestellt werden.&#13;
&#13;
Es folgen die Namen laut dem im Slowakischen Nationalarchiv aufbewahrten Exhumierungsprotokoll. Im Überschwang der Wiedergewinnung der zwangsweise an Ungarn abgetretenen Gebiete waren slowakische Behörden damals bemüht, ungarische Vornamen zu slowakisieren, also bei¬spielsweise Béla in Vojtěch, Ferenc in František, György in Juraj oder Lajos in Ľudovít umzubenennen. In der Überzeugung, dass die Nennung des rich¬tigen Namens auch im Sinne der Anerkennung der persönlicher Würde der Opfer geboten ist, werden die Vornamen aus dem Protokoll nachfolgend in ihrer ursprünglichen ungarischen Form genannt. Bei zwei-sprachigen Orts¬namen folgt auf den amtlichen slowakischen Namen die ungarische Bezeich¬nung.&#13;
&#13;
Ágai Pál&#13;
Ágoston Tibor, geb. 1.2.1900 in Budapest, Bankbeamter&#13;
Baumgarten József, geb. 13.7.1903 in Budapest, Kaufmann&#13;
Baros Ferenc, geb. 20.8.1898 in Budapest&#13;
Breier György, geb. 15.5.1925 in Mezökövesd&#13;
Böhm Rudolf, geb. 19.3.1924 in Györ&#13;
Eichner Pál, geb. 17.1.1900 in Budapest&#13;
Einhorn Abrahám, geb. 23. I. 1916 in Užhorod/Ungvár&#13;
Falk Géza, geb. 16.1.1899 in Budapest, Musikprofessor&#13;
Fekete Mikulás, geb. 14. 9.1896 in Miskolcz&#13;
Fischer Oszkar aus Budapest&#13;
Fleischmann Mór, geb. 2.3.1898 in Dunajská Streda/Dunaszerda¬hely, Kaufmann&#13;
Fóris Dezider, geb. 29.6.1885 in Lučenec/Losonc, Beamter, rö¬misch-katholisch&#13;
Grausz Jakub, geb. in Budapest&#13;
Halász Imre, geb. 13.5.1902 in Celldömölk, Beamter&#13;
Hecht Josef, aus Újpest&#13;
Herczfeld Martin&#13;
Holczer Andás, geb. 17.9.1922 in Szeged, Beamter&#13;
Horváth István, geb. 13.10.1906 in Tatabánya, Vertreter&#13;
Jónap Béla, geb. 9.3.1902 in Tiszalúc, Kaufmann&#13;
Kálmár Pál, geb. 12.7.1925 in Budapest, Tischler&#13;
Keleti Eugén Tibor, geb. 1899, aus Csepel, Mechaniker&#13;
Klein Sándor, geb. 25.9.1899 in Budapest, Kaufmann&#13;
Klein Ervín, geb. 29.5.1929 in Budapest, Student&#13;
Klein Ernest, geb. 1911, wohnhaft in Budapest, Arbeiter&#13;
Krakovits Zsigmond aus Miskolcz&#13;
Kohn Viliam, geb. 5.11.1897 in Sima&#13;
Májor István, geb. 6.5.1927 in Budapest&#13;
Mándy István, geb. 4.8. 1901 in Nyírbátor, Ingenieur&#13;
Meisels Mátyás aus Szeged&#13;
Nemenyi Béla, geb. 1.8.1899 in Košice/Kassa, Techniker&#13;
Neufeld Lajos, geb. 2. 9.1896 in Budapest, technischer Beamter &#13;
Dr. Neumann Lajos, geb. 6.11.1900 in Ujpest, Rechtsanwalt&#13;
Polgár Görgy, geb. 17.3.1901 in Budapest, Bankbeamter&#13;
Reichenfeld Dezider, Elektromechaniker&#13;
Rejtö Béla, geb. 1896 in Rijeka/Fiume, Fußball-Linienrichter&#13;
Révész Dezider, geb. 21.5.1897 in Budapest, Lagerverwalter&#13;
Sárosi Béla, geb. 27.10.1906 in Pécs&#13;
Sonnenfeld Mark, geb. 18.7.1899 in Šintava/Sepmte, Kaufmann&#13;
Sász Görgy, geb. 23.8.1924 in Budapest, Schneidergehilfe&#13;
Szegedín Zoltán, geb. 15.2.1909 in Balašské Ďarmoty/ Balassagyarmat, Schneidergehilfe&#13;
Székely Alexander, geb. 20.11.1897 in Budapest, Werbevertreter&#13;
Szunyog Otto Géza, geb. 28.2.1900 in Felsöerek, Lehrer&#13;
Wachsberger Bernát, geb. 3.6.1895 in Nyírjákó, Vertreter&#13;
Weiss Leopold, geb. 31.5.1897 in Budapest, Kellner&#13;
Weiss Oszkár, geb. 3.5.1902 in Cikote, Chauffeur&#13;
Werner Hugo, geb. 1925 in Dombóvár, Schustergehilfe&#13;
Vidor Oszkár, geb. 11.12.1899 in Budapest, Textilkaufmann&#13;
Wimmer Ernest</text>
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                <text>Bericht der slowakischen Untersuchungskommission an das Präsidium des slowaki-schen Nationalrates in Bratislava (Pressburg): Exhumierungsprotokoll und Liste der identifizierten Opfer</text>
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                <text>Zwangsarbeit</text>
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                <text>Engerau</text>
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                <text>Im April 1945 exhumierte eine zur Aufarbeitung nationalsozialistischer Gräueltaten in Pressburg installierte Untersuchungskommission aus fünf Massengräbern beim Friedhof von Engerau 460 männliche Leichen. 49 von ihnen konnten namentlich identifiziert werden.</text>
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                <text>Slowakische Untersuchungskommission Bratislava</text>
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                <text>WStLA, LG Wien Vg 2b Vr 564/45, 1. Engerau-Prozess, 1. Band, ON 34, S. 84-85 / Originalarchiv: SNA, NS, Tu lud. 6/46 - 13 III D, Kart. 61, 8/52</text>
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                <text>Übersetzung: Marta Vartikóva (Bratislava) / Bearbeitung: Winfried R. Garscha (Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz)</text>
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                <text>Deutsch (Übersetzung aus dem Slowakischen)</text>
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                  <text>Petržalka – Engerau – Pozsonyligetfalu</text>
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      <description>A resource consisting primarily of words for reading. Examples include books, letters, dissertations, poems, newspapers, articles, archives of mailing lists. Note that facsimiles or images of texts are still of the genre Text.</description>
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              <text>Institut für Gerichtliche Medizin					 Wien, am 25.7.1945&#13;
der Universität Wien							 IX/71, Sensengasse 2&#13;
Vorstand: Prof. Dr. Fritz Reuter&#13;
[...]&#13;
&#13;
Gutachten:&#13;
&#13;
Leiche Nr. I wurde auf Grund der bei ihr vorgefundenen Dokumente eindeutig als die des Dr. Rudolf Pevny agnosziert.&#13;
&#13;
Dr. Rudolf Pevny ist offenbar infolge Herzkranzschlagaderverkalkung, Herzerweiterung und Fettdurchwachsung des Herzfleisches an Herzlähmung eines natürlichen Todes gestorben.&#13;
&#13;
Die Leichenöffnung ergab überdies einen beträchtlichen Schwund des Unterhautfettgewebes sowie auch des Fettgewebes an den inneren Organen, sodass mit Berechtigung anzunehmen ist, dass bei Dr. Rudolf Pevny eine beträchtliche Unterernährung vorlag und dass im Zusammenhang mit den festgestellten krankhaften Veränderungen des Herzens der Tod an Erschöpfung eingetre¬ten ist. Dass Dr. Rudolf Pevny tatsächlich herzkrank war, ist auf Grund der bei ihm vorgefunde¬nen Herzmittel – wie Cardiazol und Digipurat – mit Sicherheit anzunehmen. Außer einer kleinhandflächengroßen blutigen Durchtränkung des Unterhautzellgewebes in der rechten Rückenhälfte, die durch Einwirkung einer stumpfen Gewalt – z. B. durch Schlag oder Hinstürzen auf den Boden – entstanden sein kann, zeigte die Leiche keinerlei Verletzungsspuren. Durch das lange Liegen im Erdgrab war überdies ein beträchtlicher Flüssigkeitsverlust an der Leiche festzustellen.&#13;
&#13;
Prof. Breitenecker, Ass[istent]. am Inst[itut] (Unterschrift)	 &#13;
Doz. Wink¬ler, Ass. a. Inst. (Unterschrift)&#13;
&#13;
Gesehen:&#13;
Prof. Reuter, Vorstand d. Inst. (Unterschrift)&#13;
&#13;
&#13;
[...]&#13;
&#13;
&#13;
Sektionsprotokoll&#13;
aufgenommen vom Landesgericht Wien, Geschäftsbereich Strafsachen&#13;
am 19. Juli 1945&#13;
&#13;
Gegenstand&#13;
ist die gerichtliche Beschau und Eröffnung der Leiche des Dr. Rudolf Pevny.&#13;
&#13;
Gegenwärtig:&#13;
&#13;
 &#13;
von Seite des Gerichts:&#13;
der Untersuchungsrichter:&#13;
OLGR Dr. Schulz&#13;
der beeidete Schriftführer:&#13;
Felkl &#13;
von Seiten der Staatsanwaltschaft:&#13;
der Staatsanwalt:&#13;
StA Dr. Lassmann&#13;
 &#13;
die Sachverständigen:&#13;
Doz. Dr. Winkler&#13;
Prof. Dr. Breitenecker&#13;
&#13;
als Gerichtszeugen:&#13;
[...] &#13;
&#13;
Die gerichtliche Beschau und Eröffnung einer Leiche [...] wurde über Antrag der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Wien [...] vom [...] Staatsanwalt angeordnet.&#13;
&#13;
[...] Die Identität der Leiche erscheint mit Rücksicht darauf, dass selbe mit Anzeige des Polizeiamtes [...] überbracht wurde, festgestellt.&#13;
[...] Sohin wird zur Besichtigung der Leiche geschritten und gefunden:&#13;
&#13;
Leiche: Dr. Rudolf Pevny&#13;
&#13;
1. Männliche Leiche, 162 cm lang, von mäßig kräftigem Knochenbau, mäßiger Muskelbildung, hochgradig abgemagert, das Unterhautzellgewebe überall bis auf Spuren geschwunden.&#13;
2. Die Haut überall bereits schmutzig grünlich verfärbt, die Oberhaut fast überall fehlend, die frei vorliegende Lederhaut braun-rot vertrocknet, am Rücken sind nur mehr in der Gegend des Kreuzbeines verwaschene schmutzig-bläuliche Totenflecke zu erkennen.&#13;
3. Die Gelenke sind schlaff.&#13;
4. Von Händen und Füßen sind zum Teil die gelenkigen Verbindungen durch Fäulnis und Erweichung voneinander gelöst.&#13;
 &#13;
5. Im Bereiche des Kopfes sind nur stellenweise Reste der Schädelschwarte vorhanden. Diese tragen bis 3 cm lange graumelierte Haare, diese Schädelschwartenstücke sind schmutzig-grünlich verfärbt und faul. Im Bereiche des knöchernen Schädels sind keinerlei Verletzungen nach¬zuweisen.&#13;
6. Die Augäpfel sind durch Fäulnis in eine schmutzig bräunliche Masse umgewandelt, die Weichteile des Gesichtes sind durch Fäulnis zerstört, nur mehr in Form einzelner schmutzig-grünlich verfärbter Muskelreste nachzuweisen; auch am knöchernen Gesichtsschädel sind Verletzungen nirgends feststellbar.&#13;
7. Die Halshaut schmutzig-grünlich verfärbt, faul, zeigt aber nirgends Verletzungen oder blutige Durchtränkung.&#13;
8. Der Brustkorb länglich, nur mäßig gewölbt.&#13;
9. Am Rücken und zwar re[chts] von der Wirbelsäule im Bereiche der oberen Brusthälfte findet sich eine Kleinhandflächengroße blutige Durchtränkung des Unterhautzellgewebes und weiters auch der Zwischenrippenmuskulatur. Die Rippen selbst weisen aber keinerlei Verletzungen auf.&#13;
10. Der Bauch in Brustebene.&#13;
11. Die Geschlechtsteile erscheinen geschrumpft, die Schambehaarung ist dunkelblond, u[nd] z[um] T[eil] graumeliert. Der After durch Fäulnisgase vorgetrieben.&#13;
12. An den Unterschenkeln ist die Muskulatur schmutzig-grünlich verfärbt und erweicht, die Muskulatur schmutzig-grünlich verfärbt und erweicht, die Muskulatur der Oberschenkel ist auffallend schwach und zwischen den einzelnen Muskelzügen ist nirgends Fettgewebe nach-zuweisen.&#13;
13. Außer der bereits beschriebenen Blutunterlaufung in der re[chten] Rückenhälfte sind äußerlich an der Leiche keinerlei Verletzungsspuren oder Auffälligkeiten nachzuweisen.&#13;
Innerlich:&#13;
14. Wie bereits äußerl[ich] beschrieben ist der knöcherne Schädel vollst[ändig] unverletzt, das Schädeldach eiförmig, mitteldick, die harte Hirnhaut schmutzig-grünlich und schmutzig-rötlich verfärbt, lässt sich leicht vom Knochen abziehen. Die weichen Hirnhäute und das Gehirn stellen eine grünlich stinkende zerfließliche Masse dar, in der auffallend braunrötliche Verfärbungen nicht nach¬zuweisen sind.&#13;
15. Rachen und Kehlkopf sind frei, die Schleimhaut schmutzig-grünlich verfärbt, das Zungenbein und das Kehlkopfgerüst unverletzt auch in den Weichteilen des Halses sind bei der schichtweisen Präparation Blutungen oder Verletzungen nicht nachweisbar.&#13;
16. Die Gaumenmandeln klein, zerklüftet, ohne Eiterpfröpfe.&#13;
17. Die Schilddrüse klein, grobkörnig, schmutzig-rot.&#13;
18. Beide Lungen frei, sie sind zurückgesunken, gewebsarm, schmutzig-grün, verfärbt, faul, lufthältig, trocken.&#13;
19. Das Herz ist verkleinert, das Fettgewebe unter der Herzaußenhaut restlos geschwunden, die Herzhöhlen stellen schlaffe Säcke dar, sie sind ausgeweitet, die Muskelbälkchen abgeflacht, die Kammerwände verdünnt, das Herzfleisch erscheint schmutzig-braun, zähe, auf Flachschnitten finden sich einzelne schmutzig-gelbliche Stippchen, die Klappen sind zart und schlussfähig, die Herzkranzschlagadern zeigen mäss[ig] reichlich gelbfleckige Einlagerungen, die gr[oße] Körperschlaga¬der zeigt nur ganz vereinzelt gelbliche Fleckchen.&#13;
20. Die Leber klein, scharfrandig, schmutzig-braun und schmutzig-grün, die Zeichnung ver-waschen.&#13;
21. Die Milz klein, schmutzig-grün, zerfließlich, faul.&#13;
22. Die Nebennieren durch Fäulnis vollständig erweicht.&#13;
 &#13;
23. Die Nieren klein, die Kapsel leicht anziehbar, das Fettgewebe überall restlos geschwunden, die Nierenrinde etwas unregelmäßig verschmälert, das Gewebe erscheint schmutzig-braun, die Zeichnung verwaschen.&#13;
24. Die Harnwegefrei, die Blase ist leer, die Schleimhaut schmutzig-rötlich.&#13;
25. Der Magen vollst[ändig] leer, die Schleimhaut schmutzig-grünlich.&#13;
26. Im Dünn- und Dickdarm nur ganz wenig gelblicher Inhalt, die Schleimhaut schmutzig-grünlich.&#13;
27. Die Bauchspeicheldrüse schmutzig-rötlich, faul.&#13;
28. Eine Lunge wird zur Untersuchung auf Fettschwemmung in die Lungenschlagaderästchen in das Institut für gerichtl[iche] Medizin mitgeführt. Bei der Untersuchung ist eine Fetteinschwemmung nicht nachzuweisen.&#13;
&#13;
&#13;
g. u. g.&#13;
&#13;
[Unterschrift unleserlich]&#13;
[Unterschrift unleserlich]&#13;
[Unterschrift unleserlich]</text>
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                <text>Sektionsprotokoll (19.7.1945) und Gutachten (25.7.1945) Rudolf Pevny</text>
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                <text>Die Staatsanwaltschaft Wien ordnete im Zuge der Vorermittlungen in der Strafsache Engerau einen Lokalaugenschein mit Exhumierung von in einem Massengrab an der Straße zwischen Wolfsthal und Hainburg an. Dabei wurden 10 Tote identifiziert und gerichtsärztliche Gutachten über den Zustand der Leichen angefertigt. Bei einer der Leichen handelte es sich um Dr. Rudolf Pevny.</text>
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                <text>WStLA, LG Wien Vg 2b Vr 564/45, 1. Engerau-Prozess, 1. Band, Seite 140 - 142</text>
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              <text>Protokoll&#13;
&#13;
&#13;
aufgenommen mit dem Gendarm Karl Brandstetter des Gendarmeriepostens Hainburg a[n] d[er] D[onau], Hainburg, Hauptplatz 13 wohnhaft, gibt dem Ausforschungsbeamten Revierinspektor Lutschinger folgendes an:&#13;
&#13;
Im März 1945 gehörte ich als Hauptwachtmeister [...] der Wasserschutzpolizeistation Engerau an. Am 29. März 1945 (Gründonnerstag) übersiedelte ich mit meinen Möbeln von Engerau, Mozartgasse 20, nach Hainburg, Kriemhildengasse 15, zu Verwandten meiner Frau, da der Einmarsch der Russen ja nur mehr eine Frage von wenigen Tagen war. Ich blieb die Nacht vom Gründonnerstag auf Karfreitag (29. bis 30. März 1945) in Hainburg. Ich hörte, da die Wohnung ziemlich weit abseits der Hauptstraße liegt, weder Schüsse noch irgendwelche Hilferufe. Am 30. März 1945 musste ich um 8:00 Uhr meinen Dienst in Engerau im Geschäftszimmer der Wasserschutzpolizeistation Engerau antreten. Als ich um ca. 6:30 Uhr zum Bahnhof kam, wurde bekannt gegeben, dass der Zug aus Wien in Richtung Engerau unbestimmte Zeit Verspätung habe. Ich begab mich nun zum Hauptplatz, da ich wusste, dass das Milchauto täglich um 7 Uhr von Hainburg nach Engerau fährt. Am Hauptplatz traf ich den Hilfszollassistenten Johann Steller aus Hainburg, welcher ebenfalls in Engerau seinen Dienst versah. Als wir uns begrüßten, kam das Fuhrwerk des Czernahorsky aus der Richtung Deutsch Altenburg. Die Ladung war sehr niedrig und mit einer Plache zugedeckt, das Fuhrwerk wurde von [...] Franz Rosenits [von] der Gemeindepolizei Hainburg begleitet. Steller frug Rosenits, ob das die Leichen der erschossenen Juden von heute Nacht sind. Herr Rosenits bejahte die Frage des Steller und sagte, es sind drei erschossene Juden. Weiters sagte noch Herr Rosenits, die SA braucht noch in letzter Minute solch ein Stück aufführen, wenn die Russen kommen, heißt es dann, das hätte die Polizei getan. Inzwischen kam das Milchauto des Zehetgruber, welches nach Engerau fuhr. Steller und ich bestiegen nun das Auto und fuhren in Richtung Engerau. Als wir ca. ½ km fuhren, sahen wir auf der linken Straßenseite, meist durch Genickschuss erschossene Juden liegen.&#13;
Von Hainburg bis Wolfsthal sahen wir nur auf der linken Straßenseite erschossene Juden liegen. Von Wolfsthal bis Engerau, lagen auf beiden Straßenseiten erschossene Juden. An manchen Stellen betrug der Abstand der Leichen nur 10 bis 15 Schritte. Die meisten Juden wurden durch Kopfschüsse getötet, weil man bei den meisten Leichen Blut im Gesicht sah. Es handelte sich durchwegs um Juden, da man auf der Kleidung deutlich den Judenstern sehen konnte. Ich zählte auf der linken Straßenseite auf der Strecke von Hainburg bis Engerau 23 erschossene Juden. Steller zählte auf der rechten Straßenseite derselben Strecke 15 erschossene Juden.&#13;
Als ich auf die Dienststelle kam und mit meinen Kameraden über vorangeführten Vorfall sprach, erzählten diese mir, dass es hier in Engerau noch viel mehr gegeben habe. Die politischen Leiter dürften angetrunken gewesen sein und ein wahres Blutbad unter den Juden angerichtet haben.&#13;
Der Polizeireservist Johann Hartl geb. 1903, in Wien wohnhaft, nähere Adresse ist mir nicht bekannt, und ich gingen in das Gasthaus Leberfinger in Engerau, um dort einen warmen Kaffee zu trinken. Die Wirtin, Frau Leberfinger sagte zu uns, heute bekommt ihr noch etwas, aber morgen nicht mehr. Denn erstens sind die meisten Angestellten evakuiert worden und zweitens bleibe sie nicht länger in dieser Leichenkammer. Frau Leberfinger sagte uns nun, dass in ihrem Haus 13 erschossene Juden liegen. Wir ersuchten sie nun uns die Leichen zu zeigen, was Frau Leberfinger mit der Bemerkung ablehnte, sie könne so etwas Grauenvolles kein zweites Mal ansehen. Sie sagte uns, wir sollen uns die Leichen alleine besichtigen. Wir gingen nun in das ehemalige Stallgebäude, wo sich das Lager für die Juden befand. Dort lagen Habseligkeiten der Juden verstreut umher. Im Hintergrund sahen wir schon einige Leichen liegen. Die Leichen hatten Kopfschüsse und lagen in einer Blutlache. Sämtliche Leichen trugen den Judenstern. Im Hofraum lag auf einer Pritsche eine Leiche, die mehrere Schüsse, teils im Kopf, teils in der Brust aufwies. Diese Leiche war nur mit einem Hemd und einer langen Stoffhose bekleidet. Auch in der Nähe der Latrine, die im Hofe war und eigens für die Juden bestimmt war, lagen zwei der drei Leichen, ebenfalls durch Kopfschüsse getötet. Der Anblick der Leichen war grauenhaft. Wir gingen noch im Hofe umher und sprachen dann mit der Gastwirtin, wie sich die Ermordung zugetragen hat. Frau Leberfinger erzählte uns nun, dass am 29. März 1945 (Gründonnerstag) um ca. 22 Uhr die politischen Leiter die Juden zum Abmarsch antreten ließen. Es meldeten sich eben diese 13 Juden, dass sie krank seien und nicht marschieren können. Darauf sagten die politischen Leiter diese 13 Juden werden später abgeholt werden. Als nun die marschfähigen Juden aus dem Hause marschierten, kamen schon einige politisch Leiter oder SA-Männer, die Uniformen kenne ich nicht so genau, zum Tor herein, gingen in das Stallgebäude, wo sich die nicht marschfähigen Juden befanden, und in wenigen Minuten hörten wir schon eine wilde Schießerei sowie verzweifelte Hilferufe. Ich konnte dies nicht anhören und lief in das Haus zurück. &#13;
Weiter Angaben konnte Frau Leberfinger nicht machen.&#13;
Ich selbst wohnte in Engerau, Mozartgasse 20. In nächster Nähe, und zwar in der Richthofenstraße war in der ehemaligen Milchhandlung Ajpek ein Judenlager untergebracht. Ich selbst habe gesehen wie Juden, die infolge der schlechten und menschenunwürdigen Behandlung den Erfrierungstod gefunden hatten durch Fuhrwerke weggeschafft wurden. Im Monat Februar lag ein erfrorener Jude im Hofe und diese Leiche wurde auf den Misthaufen geworfen, wo sie 3 Tage liegen blieb.&#13;
Weitere Angaben kann ich nicht machen.&#13;
&#13;
Hainburg, den 13. Juli 1945&#13;
&#13;
Johann Lutschinger					Brandstetter&#13;
Revierinspektor						Gendarm</text>
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                <text>Der Rayonsinspektor Johann Lutschinger führte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien im Zuge der Vorermittlungen zum 1. Engerau-Prozess in Engerau, Wolfsthal, Hainburg und Bad Deutsch-Altenburg Zeugenbefragungen durch und fertigte Protokolle davon an.</text>
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                <text>Staatsanwaltschaft Wien / Rayonsinspektor Johann Lutschinger</text>
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                <text>WStLA, LG Wien Vg 2b Vr 564/45, 1. Engerau-Prozess, 1. Band</text>
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              <text>Protokoll&#13;
&#13;
aufgenommen mit dem Schneidermeister Johann Steller, Hainburg, Landstraße 2a wohnhaft, gibt dem Gendarm Karl Brandstetter und dem Hilfsgendarm Friedrich Deutsch des Gend[armerie]-Postens Hainburg, folgendes an:&#13;
&#13;
Ich war als Hilfszollassistent des Bezirkszollkommissariates Berg der Aufsichtsstelle Engerau, Elysium 3, zugeteilt. Die Nacht vom Gründonnerstag zum Karfreitag hatte ich dienstfrei und schlief zu Hause in Hainburg bei meiner Familie. In der Nacht vom 29. zum 30. März 1945 (Gründonnerstag zum Karfreitag) hörte ich gegen 3 Uhr früh mehrere Schüsse. Ich sah sofort zum Fenster hinaus, welches im 1. Stockwerk an der Reichsstraße liegt. Dort sah ich wie ein Mann, vermutlich durch Erschöpfung auf der Straße saß und von 2 SA-Männern zum Aufstehen gezwungen wurde. Ich hörte noch, wie der eine SA-Mann sagte „Na willst?“, worauf der Mann mit ziemlich erschöpfter Stimme antwortete, „ja, ja“. Im selben Augenblicke gab der eine SA-Mann zwei Schüsse gegen den auf der Straße sitzenden Mann ab, worauf dieser sofort auf die Erde fiel. Der zweite SA-Mann sagte dann: „Er ist es schon, geh ma“. Die SA-Männer gingen mit schnellen Schritten in Richtung Deutsch-Altenburg weiter. Nach ca. 10 bis 15 Minuten hörte ich aus der Richtung Deutsch-Altenburg noch mehrere Schüsse.&#13;
Ich musste am 30. März 1945 (Karfreitag) meinen Dienst in Engerau antreten. Als ich um ca. 6:30 Uhr zum Bahnhof kam, wurde bekanntgegeben, dass der Zug aus Wien in Richtung Engerau unbestimmte Zeit Verspätung habe. Ich begab mich nun zum Hauptplatz um mit dem Milchauto, welches täglich um 7 Uhr von Hainburg nach Engerau fährt, mitzufahren. Dort traf ich den Hauptwachtmeister der Wasserschutzpolizei Karl Brandstetter, welcher ebenfalls in Engerau Dienst versah und auf dieselbe Fahrgelegenheit wartete. Als wir uns begrüßten, kam der Spediteur Czernohorsky mit seinem Pferdefuhrwerk aus der Richtung Deutsch Altenburg daher, die Ladung war sehr niedrig und mit einer Plache zugedeckt, weiters wurde das Fuhrwerk von dem Meister der Schutzpolizei Franz Rosenits von der Schutzpolizeiabteilung Hainburg begleitet. Ich selbst fragte, ob das die Leichen der erschossenen Juden sind von heute Nacht. Herr Rosenits bejahte die Frage und sagte, es sind drei erschossene Juden. Weiters sagte Herr Rosenits, die SA braucht noch in der letzten Minute solch ein Stück aufführen, wenn die Russen kommen, heißt es dann, das hätte die Polizei getan.&#13;
Brandstetter und ich fuhren nun mit dem Milchauto des Zehetgruber von Hainburg nach Engerau. Als wir ca. ½ km fuhren, sahen wir auf der linken Straßenseite, meist durch Genickschuss erschossene Juden liegen.&#13;
Von Hainburg bis Wolfsthal sahen wir nur auf der linken Straßenseite erschossene Juden liegen. Von Wolfsthal bis Engerau lagen auf beiden Straßenseiten erschossene Juden. An manchen Stellen betrug der Abstand der Leichen nur zehn bis fünfzehn Schritte. Die meisten wurden durch Kopfschüsse getötet, weil man bei den meisten Leichen Blut im Gesichte sah. Es handelte sich durchwegs um Juden, da man auf der Kleidung deutlich den Judenstern erkennen konnte. Brandstetter zählte auf der Strecke von Hainburg bis Engerau auf der linken Straßenseite 23 und ich auf der rechten Straßenseite der gleichen Strecke 15 erschossene Juden.&#13;
Weitere Angaben kann ich nicht machen.&#13;
&#13;
Hainburg, den 13. Juli 1945&#13;
&#13;
Johann Steller&#13;
&#13;
Die Vernehmenden: 	Brandstetter Gendarm&#13;
Deutsch Hilfsgendarm</text>
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                <text>Der Rayonsinspektor Johann Lutschinger führte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien im Zuge der Vorermittlungen zum 1. Engerau-Prozess mit Unterstützungen von örtlichen Gendarmen in Engerau, Wolfsthal, Hainburg und Bad Deutsch-Altenburg Zeugenbefragungen durch und fertigte Protokolle davon an.</text>
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              <text>&#13;
Protokoll&#13;
&#13;
aufgenommen mit [dem] Mechanikergehilfen Florian Zelenka, Wolfsthal Reichsstraße Nr. 11 wohnhaft, gibt dem Revierinspektor Johann Lutschinger und Hilfsgendarm Friedrich Deutsch des Postens Hainburg an:&#13;
&#13;
„Ich bin seit dem Jahre 1944 im Leichtmetallwerk Bernhard Berghaus in Berg beschäftigt gewesen, und zwar bis zum Einmarsch der Russen. Jeden Tag fuhr ich mit meinem Fahrrad von Wolfsthal die Bezirksstraße entlang zur Arbeitsstätte. So auch am 30. März 1945 um 7 Uhr 30 Min. Zirka 200 Schritte von Wolfsthal entfernt sah ich einen toten Juden quer über der Straße liegen. Am Straßengeländer hing ein grüner Mantel. Bis zur Bahnstation Berg habe ich teils auf der Straße, teils im Straßengraben 15 tote Juden liegen gesehen. Manche Leichen lagen am Rücken und andere wieder am Bauch. Die am Rücken liegenden Leichen trugen den Judenstern. Gegen 7 Uhr traf ich an meiner Arbeitsstätte ein und von meinen Arbeitskameraden wurde mir mitgeteilt, dass in der vergangenen Nacht die Juden aus den Lagern in Engerau hinausgetrieben und sehr viele gleich erschossen wurden. Nun teilte auch ich meinen Kameraden meine Wahrnehmungen mit, worauf mir der in Engerau wohnhafte Hilfsmagazineur Ludwig Modry erwiderte ‚dies sei noch gar nichts, das musst dir erst in Engerau anschauen, wie es dort aussieht.‘ Gegen 10 Uhr 30 Min[uten] vormittags war Fliegeralarm und ich fuhr mit Modry nach Engerau und musste tatsächlich feststellen, dass es viel ärger war, wie auf der Straße. An der Planke der Semperitwerke und auf der vorbeiführenden Straße sowie am Feldweg der Reichsstraße lagen sehr viele jüdische Leichen. Die meisten waren blutig und fürchterlich zugerichtet. Viele bis zur Unkenntlichkeit entstellt. Wieviele Leichen es waren, kann ich nicht sagen. Nach dem Alarm fuhren Modry und ich wieder in die Fabrik zurück. Meinen Arbeitskameraden gegenüber verurteilte ich diese Schandtaten und bemerkte, dass sich dies einmal bitter rächen werde. Ebenso sagte ich ihnen, so etwas nennt sich ‚deutsche Kultur‘. Alle Kameraden stimmten mir bei und waren über die Erschießungen äußerst erregt. Als ich am Abend nach Hause kam, fragte mich gleich meine Gattin ob ich schon von den Erschießungen der Juden in der vergangenen Nacht gehört habe, worauf ich ihr antwortete, dass ich nicht nur gehört, sondern sogar gesehen habe, was die Nazi verbrochen [haben]. Erwähnen will ich noch, dass mir Imker Alois Indra, Wolfsthal Nr. 39 wohnhaft, mitteilte, beim Kriegerdenkmal in Wolfsthal sei am 28. 4. 1945 vormittags ein toter Jude gelegen und ein Erschöpfter neben ihm gesessen. Mehr kann ich nicht angeben."&#13;
&#13;
Wolfsthal, am 13. 7. 1945&#13;
&#13;
Johann Lutschinger&#13;
Zelenka Florian&#13;
Rev. Inspektor</text>
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                <text>Vernehmungsprotokoll dem Mechanikergehilfen Florian Zelenka durch Rayonsinspektor Johann Lutschinger und Hilfsgendarm Friedrich Deutsch</text>
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                <text>Der Rayonsinspektor Johann Lutschinger führte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien im Zuge der Vorermittlungen zum 1. Engerau-Prozess mit Unterstützungen von örtlichen Gendarmen in Engerau, Wolfsthal, Hainburg und Bad Deutsch-Altenburg Zeugenbefragungen durch und fertigte Protokolle davon an.</text>
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                <text>Staatsanwaltschaft Wien / Rayonsinspektor Johann Lutschinger</text>
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                <text>WStLA, LG Wien Vg 2b Vr 564/45, 1. Engerau-Prozess, 1. Band</text>
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              <text>Institut für Gerichtliche Medizin					Wien, am 25. 7. 1945&#13;
der Universität Wien							IX/71, Sensengasse 2&#13;
Vorstand: Prof. Dr. Fritz Reuter&#13;
[...]&#13;
&#13;
&#13;
Zusammenfassendes Gutachten:&#13;
&#13;
I. Die südöstlich der Reichsstraße zwischen km 46 und 47 auf freiem Felde ausgegrabenen 10 Leichen, konnten ausnahmslos durch die bei ihnen vorgefundenen Dokumente agnosziert werden.&#13;
Es sind dies die Leichen&#13;
Nr. 1 Dr. Rudolf Pevny,&#13;
Nr. 2 Arnold Herz,&#13;
Nr. 3 Ernö Lendler,&#13;
Nr. 4 Alfred Sreiner [richtig: Steiner],&#13;
Nr. 5 Isidor Lehner,&#13;
Nr. 6 Elemer Hartslein,&#13;
Nr. 7 Laszlo Szekely,&#13;
Nr. 8 Jakob Klein,&#13;
Nr. 9 Kalman Grohsz,&#13;
Nr. 10 Tibor Gold.&#13;
&#13;
II. Die Leichen lagen mehr als 1m tief in festem Erdreich in mehreren Lagen, wobei die oberen Schichten Kopf gegen Fuß in nordsüdlicher Richtung meist am Rücken nebeneinander lagen, während in den unteren Schichten die Leichen sich vielfach z. T. überkreuzt z. T. in der Bauch-lage befanden.&#13;
&#13;
III. Alle Leichen waren durch Fäulnis und Verwesungsvorgänge hochgradig verändert. Es war allgemeiner Wasserverlust eingetreten, wodurch das gewiss schon vorher reduzierte Unterhautfett¬gewebe noch schmäler geworden war, die Muskulatur war schlaff, sodass über ihren Entwick¬lungszustand nichts Näheres ausgesagt werden kann. In der Haut fand sich bereits beginnende Fettwachsbildung, die Eingeweide waren schlaff, faul, flüssigkeitsarm, meist grünlich verfärbt und klein. Auch hier kann über den Zustand der Eingeweide nichts Näheres angegeben werden, da ein Großteil des Erscheinungsbildes auf die Fäulnis- und Verwesungsvorgänge zurückzuführen ist.&#13;
&#13;
Auffallend krankhafte Veränderungen fanden sich nur bei der Leiche 1 des Dr. Rudolf Pevny. Wie weit bei den anderen 9 Leichen solche krankhaften Veränderungen bestanden, konnte an den stark verwesten Leichen nicht mehr festgestellt werden.&#13;
&#13;
 &#13;
IV. Nach den aufgefundenen krankhaften Veränderungen muss angenommen werden, dass Dr. Rudolf Pevny infolge der krankhaften Veränderungen des Herzens an Herzlähmung eines natürlichen Todes gestorben ist, wobei die Strapazen den Eintritt des Todes begünstigt haben können.&#13;
&#13;
V. Bei den Leichen 2-10 konnte ein gewaltsamer Tod durch Erschießen festgestellt werden.&#13;
Die Leichen Arnold Herz, Alfred Steiner, Isidor Lehner, Laszlo Szekely und Tibor Gold wiesen [einen] Kopfdurchschuss auf. Die Leichen Ernö Lendler, Elemer Hartslein, Jakob Klein und Kalman Grohsz wiesen Halsdurchschüsse auf, wobei bei den Leichen 6, 8 und 9 der Schuss gegen den aufgestellten Mantelkragen entweder mit angesetzter Mündung oder aus unmittelbarer Nähe abgefeuert worden ist, da sich hier am Stoff Pulverreste chemisch nachweisen ließen.&#13;
&#13;
VI. Die Verletzungen waren derart, dass mit dem Eintritt des Todes kurz nach Erhalt des Schus¬ses in allen Fällen gerechnet werden kann.&#13;
&#13;
&#13;
Prof. Dr. H. Winkler (Unterschrift)			 Dozent Dr. L. Breitenecker (Unterschrift)&#13;
Assistent 								 		 Assistent&#13;
&#13;
Gesehen:&#13;
Prof. Dr. Fritz Reuter (Unterschrift), &#13;
Vorstand d. Institutes</text>
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              <text>Staatspolizei beim Politleiter für den III. Bezirk&#13;
&#13;
Wien, am 15. Mai 1945&#13;
&#13;
Anzeige gegen: Angehörige der SA im Judenlager Engerau&#13;
&#13;
Personalien des Anzeigers: (nachzuweisen durch Legitimation)&#13;
Name: Rudolf Kronberger		&#13;
geb. am 22. 3. 1905&#13;
in: Ferschnitz Bez. Melk		&#13;
Religion: r. k.&#13;
verh.					&#13;
zuständig nach: Wien&#13;
Beruf: Fleischhauer &amp; Selcher	&#13;
beschäftigt bei: /&#13;
Mitglied der NSDAP seit: Herbst 1938	&#13;
Funktionen bei der NSDAP:	SA-Scharführer&#13;
wohnhaft in: Wien III., Adamsgasse 9/8&#13;
&#13;
Grund der Anzeige:&#13;
Ich war vom Herbst 1944 bis 29. April 1945 [richtig = 29. März ]im Judenlager Engerau als SA-Scharführer in besonderer Verwendung. Während dieser Zeit habe ich folgendes beobachtet:&#13;
Als die SA das Judenlager in Engerau errichtete, wurden ca. 2000 Juden (ungarische) in das genannte Lager aufgenommen. An den Juden wurden folgende Gewalttaten verübt: Anlässlich des Abmarsches Ende April 1945 [richtig = 29. März ] aus dem Lager in der Richtung nach Deutsch Altenburg wurde ich als Wegführer bestimmt und ging an der Spitze des Zuges. Hinter mir fand eine wüste Schießerei statt bei der 102 Juden den Tod fanden.&#13;
An dieser Erschießung nahmen teil:&#13;
SA-Sturmführer Falkner&#13;
SA-Truppführer Neunteufel Wilhelm, Wien V., Zentagasse 3 (Ecke Johng.)&#13;
Marine-SA-Mann Acher&#13;
SA-Oberscharführer Karkofsky [richtig = Kacovsky]&#13;
Ich war selbst Zeuge dieser grundlosen Erschießungen und werde mich zwecks Ausfindungsmachung noch persönlich bemühen und das von mir gefundene Anschriftenmaterial bekannt geben. Die besondere Aufmerksamkeit möchte ich auf den Neunteufel Wilhelm lenken, welcher derzeit für die Rote Armee und die KPÖ arbeitet im 5. Bezirk. Die KPÖ des 5. Bezirkes hat dem Neunteufel, der sein ursprüngliches Geschäft durch Bombenschaden verloren hatte, in der Nähe seiner Wohnung ein neues Geschäft eingerichtet.&#13;
&#13;
Von mir: [unleserlich]					g.g.g. Kronberger Rudolf&#13;
&#13;
handschriftlich: Den Russen zur Erledigung übergeben [Unterschrift unleserlich]</text>
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                <text>Anzeige von Rudolf Kronberger betr. Erschießungen beim „Todesmarsch“ von Engerau nach Bad Deutsch-Altenburg </text>
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                <text>Der ehemalige SA-Mann Rudolf Kronberger war im Lager Engerau Angehöriger der Wachmannschaft. Beim „Todesmarsch“ von Engerau nach Bad Deutsch-Altenburg beobachtete er Erschießungen von ungarischen Juden und brachte dies der „Staatspolizei beim Politleiter des III. Bezirks“ zur Anzeige. Dabei nannte er Namen von an den Verbrechen beteiligten SA-Männern.</text>
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                <text>WStLA, LG Wien Vg 2b Vr 564/45, 1. Engerau-Prozess (Gerichtsakt)</text>
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              <text>[StA Wien] 15 St 6724/45/5&#13;
[LG Wien] Vg 2b Vr 564/45&#13;
&#13;
Landesgericht für Strafsachen Wien&#13;
Eingelangt am 4. Aug[ust] 1945&#13;
&#13;
Anklageschrift&#13;
&#13;
Die Staatsanwaltschaft Wien erhebt gegen:&#13;
a) Rudolf Kronberger, geb. am 22.3.1905 in Ferschnitz Bez. Melk, N. Ö., zust. nach Wien, ggl. [gottgläubig], verh[eiratet], Fleischhauer u[nd] Selcher, wohnhaft Wien 3., Adams¬gasse 9/8, in Haft,&#13;
b) Alois Frank, geb. am 22.1.1896 in Wien, [...] rk. [römisch-katholisch], verh., Koch, wohn-haft in Wien 3., Erdbergerstraße 12/12, in Haft,&#13;
c) Wilhelm Neunteufel, geb. am 7. 10. 1901 in Wien, [...], ggl., verh., Maler- und Anstreicher, wohnhaft in Wien 5., Zentagasse 3/25-27, in Haft,&#13;
d) Konrad Polinovsky, geb. am 9.7.1902 in Wien, [...], rk., verh., Sattlergehilfe, wohnhaft Wien 3., Kardinal Naglplatz 5/7, in Haft, die&#13;
&#13;
A n k l a g e :&#13;
&#13;
Sie haben&#13;
I) in Engerau (slow. Petrzalka) u[nd] zw[ar]:&#13;
1) Rudolf Kronberger in der Zeit vom Dezember 1944 bis März 1945 als Verbindungsmann zwischen dem Kommandanten des Judenlagers Engerau und der Außenstelle Engerau der Gestapo gegen wenigstens sie¬ben Lagerinsassen durch Abgabe von Schüssen aus nächster Nähe in der Absicht, sie zu töten, – u. zw. in einem Fall in tätigem Zusammenwirken mit Wilhelm Neunteufel – auf eine solche Art gehandelt, dass daraus deren Tod erfolgte; &#13;
2) Rudolf Kronberger in der Zeit vom Dezember 1944 bis März 1945 in gleicher Eigenschaft gegen zwei Lagerinsassen durch Abgabe von Schüssen aus nächster Nähe in der Absicht sie zu töten zur wirklichen Ausführung führende Handlung unternommen, es sei die Vollbringung des Verbrechens nur durch Zufall unterblieben; hieraus sei in einem Fall eine schwere, im anderen Fall eine leichte Verletzung der Angeschossenen erfolgt;&#13;
3) Alois Frank am 20. Februar 1945 als Wachposten gegen einen Lagerinsassen durch Abgabe eines Schusses, in der Absicht, ihn zu töten, auf eine solche Art gehandelt, dass daraus dessen Tod erfolgte;&#13;
4) Wilhelm Neunteufel in der Zeit vom Dezember 1944 bis März 1945 als Angehöriger der Lagerwache des Judenlagers Engerau gegen zwei Lagerinsassen durch Abgabe von Schüssen aus nächster Nähe, in der Absicht, sie zu töten, – davon in einem Fall in tätigem Zusam¬men-wirken mit dem Angeklagten Rudolf Kronberger - auf eine solche Art gehandelt, dass da¬raus deren Tod erfolgte;&#13;
&#13;
II) Am Abend des 29. März 1945 in Engerau u. zw.&#13;
1) Alois Frank als Angehöri¬ger eines aus Mitgliedern der Lagerwache des Judenlagers gebildeten Sonderkommandos gegen eine größere Zahl nichtmarschfähiger Lagerinsassen durch Ab¬gabe von Schüssen aus nächster Nähe und durch Kolbenhiebe, in der Absicht, sie zu töten, auf eine sol¬che Art gehandelt, dass daraus deren Tod erfolgte;&#13;
2) Wilhelm Neunteufel als Angehöriger des unter Punkt 1) erwähnten Sonderkommandos zur Ausübung des dort bezeichneten Verbrechens des Alois Frank und des gleichartigen Verbre-chens weiterer Mitglieder des Sonderkommandos, Hilfe geleistet und zu seiner sicheren Vollstreckung bei¬ge¬tragen;&#13;
&#13;
III) In der Nacht vom 29. zum 30. März 1945, sohin zur Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, auf der Strecke von Engerau nach Bad Deutsch-Altenburg u. zw.&#13;
1) Rudolf Kronberger, Alois Frank, Wilhelm Neunteufel und Konrad Polinovsky, als Angehö-rige der Eskorte der ¬Insassen des ehemaligen Judenlagers Engerau, die von ihnen eskortierten Gefangenen aus po¬litischer Gehässigkeit und unter Ausnützung ihrer Gewalt als Wachmann-schaften in einen qualvollen Zu¬stand versetzt; es seien dadurch die Menschenwürde und die Gesetze der Menschlichkeit aufs gröbste ver¬letzt worden und es habe die Tat in wenigstens einem Fall den Tod des Betroffenen zur Folge ge¬habt;&#13;
2) Alois Frank als Angehöriger der unter Punkt 1) bezeichneten Eskorte gegen drei Männer durch Abgabe von Schüssen, in der Absicht, sie zu töten, auf eine solche Art gehandelt, dass daraus deren Tod erfolgte;&#13;
3) Wilhelm Neunteufel als Angehöriger der unter Punkt 1) bezeichneten Eskorte gegen zwei Gefangene durch Abgabe von Schüssen, in der Absicht, sie zu töten, auf eine solche Art gehandelt, dass daraus deren Tod erfolgte;&#13;
4) Alois Frank in Wien vom Jahre 1935 bis 13. März 1938 der NSDAP und der SA angehört und habe als Illegaler in Verbindung mit seiner Betätigung für die NSDAP und die SA Handlungen begangen, die den Gesetzen der Menschlichkeit gröblich widersprechen u. zwar die unter Punkt I/1, I/4, II/1, III/1 u. 2 unter Anklage gestellten Straftaten.&#13;
Es haben hierdurch begangen:&#13;
Rudolf Kronberger zu I/1 das Verbrechen des vollbrachten gemeinen Mordes in sieben Fällen nach § 134, 135/4 StG., zu I/2 das Verbrechen des versuchten gemeinen Mordes in zwei Fällen nach §§ 8 [Mordversuch], 134, 135/4 StG. sowie zu III/1 das Verbrechen der Quälereien und Misshandlungen nach § 3 Abs. 1 u.2 des Kriegsverbrechergesetzes;&#13;
Alois Frank zu I/3, II/1 sowie zu III/2 das Verbrechen des vollbrachten vielfachen gemeinen Mordes nach §§ 134, 135/4 StG., ferner zu III/1 das Verbrechen der Quälereien und Miss-handlungen nach § 3 Abs. 1 u. 2 des Kriegsverbrechergesetzes, überdies zu IV das Verbrechen des Hochverrates nach § 58 StG., in der Fassung der §§ 10 und 11 Verbotsges[etzes];&#13;
Wilhelm Neunteufel zu I/4 und zu III/3 das Verbrechen des vollbrachten gemeinen Mordes nach §§ 134, 135/4 StG., in vier Fällen, ferner zu II/2 das Verbrechen des vollbrachten vielfachen gemeinen Mordes als Mitschuldiger nach §§ 5, 134, 135/4 StG. und schließlich zu III/1 das Verbrechen der Quälereien und Misshandlungen nach § 3 Abs. 1 u. 2 Kriegsverbre-cherges.;&#13;
Konrad Polinovsky zu III/1 das Verbrechen der Quälereien und Misshandlungen nach § 3 Abs. 1 u. 2 Kriegsverbrecher-Ges.&#13;
Sie seien hiefür sämtliche nach § 3 Abs. 2 unter Bedachtnahme auf § 9 Kriegsverbr[echer] Ges[etz] [= Vermögensverfall], die Beschuldigten Rudolf Kronberger, Alois Frank und Wilhelm Neunteufel unter Bedachtnahme auf § 12 Kriegsverbr.Ges. [Zusammentreffen mit anderen Strafgesetzen] und § 34 StG. [Hat ein Verbrecher mehrere Verbrechen begangen, welche Gegenstand der nämlichen Untersuchung und Aburteilung sind, so ist er nach jenem, auf welches die schärfere Strafe gesetzt ist, jedoch mit Bedacht auf die übrigen Verbrechen, zu bestrafen] zu bestrafen.&#13;
&#13;
A n t r ä g e :&#13;
&#13;
1.) Anordnung einer Hauptverhandlung vor dem Volksgericht Wien,&#13;
2.) Vorführung der [...] in Untersuchungshaft zu belassenden Beschuldigten Rudolf Kronber-ger, Alois Frank, Wilhelm Neunteufel und Konrad Polinovsky als Angeklagte,&#13;
3.) Ladung der Zeugen: [...]&#13;
4.) Ladung des Herrn Prof. Dr. Leopold Breitenecker und des Doz. Dr. Hans Winkler des ger[ichts]-med[izinischen] Institutes, Wien 9., Sensengasse 2 als Sachverständige,&#13;
5.) [...],&#13;
6.) Verlesung [...] der polizeilichen Anzeigen [...], der Gendarmerieerhebungen [...], der staatspolizeilichen Protokolle [...], Vorweisung der [...] geographischen Skizze, Verlesung der beglaubigten Übersetzung des Auszuges aus dem Erhebungsakt der tschechoslow[akischen] staatlichen Untersuchungskommission [...], Verlesung der Protokolle über den Lokalaugen-schein [...], Verlesung der Sachverständigen-Gutachten [...], schließlich Verlesung der Straf-karten und Leumundsauskünfte.&#13;
&#13;
B e g r ü n d u n g :&#13;
&#13;
Im Winter 1944 ließen die deutschen Behörden in Engerau (slow. Petrzalka) ein Konzentrati-onslager für ungarische Staatsbürger israelischer Konfession errichten, die zu Zwangsarbeiten beim Bau des sogenannten Ostwalles verwendet wurden. Das Lager zerfiel in mehrere Teillager u. zw.:&#13;
1.) Teillager Auliesl,&#13;
2.) Teillager Fürst,&#13;
3.) Teillager Schinawek,&#13;
4.) Teillager Wiesengasse,&#13;
5.) Teillager Leberfinger,&#13;
6.) Teillager Bahnhofstraße,&#13;
7.) Krankenrevier&#13;
Im Ganzen wurden anfangs Dezember 1944 gegen 2000 Männer dort angehalten. Das Lager stand zunächst unter dem Befehl des nunmehr flüchtigen Blutordensträgers und als besonderen Fanatiker beschriebenen Edmund Kratky, der später durch den gleichfalls flüchtigen allgemein als besonders brutal und fanatisch geschilderten Falkner abgelöst wurde. Ortskommandant von Engerau war ein ebenfalls noch nicht aufgefundener politischer Leiter namens Starosinsky [richtig: Staroszinsky]. Abschnittsleiter im Stellungsbau des Ostwalles war ein gewisser Dr. [...] Hopp, der steckbrieflich verfolgt wird; den SA-Teilabschnitt Kittsee befehligte ein gewisser Terzer. Die Bewachung des Lagers oblag SA-Männern, die größtenteils zur Standarte 84, zum geringeren Teil zur Marine-SA-Standarte 12 gehörten. Tagsüber scheint das Kommando über die einzelnen Lagerwachen jeweils ein politischer Leiter geführt zu haben.&#13;
Die Behandlung, die den in diesem Lager Angehaltenen widerfuhr, lässt sich kurz kaum schildern. Dass diese Unglücklichen nur mit Fetzen bekleidet waren, dass sie auf das Mangel-hafteste verpflegt wurden, dass viele an Erschöpfung und Erfrierung starben, war noch das Mindeste. Dazu kamen Misshandlungen aller Art, Ohrfeigen, Faustschläge, Fußtritte, die oft schwere Verletzungen zur Folge hatten. Wiederholt wurden die Lagerinsassen auch noch ihrer armseligen Habseligkeiten beraubt. Wer zu flüchten versuchte, war aufzugreifen, wenn er nicht dabei sofort erschossen wurde. Die wieder Eingebrachten wurden zunächst zur Gestapo geschleppt, die in Engerau eine Außenstelle hatte. Die Hauptfunktionäre derselben sind noch flüchtig. Bei der Gestapo wurden die Opfer aufs Grausamste misshandelt. Zur Charakterisie-rung sei erwähnt, dass sich einer der Hauptschuldigen, ein gewisser Schwenk, dafür ein eigenes System ausgedacht hatte. Er ließ die Eingebrachten sich mit dem Kopf zur Wand stellen und stieß dann – er war ein Riese an Gestalt und Kraft im Vergleich zu den ausgehungerten und erschöpften Opfern – die Unglücklichen so kräftig mit dem Kopf zur Wand, dass sie oft das Nasenbein brachen. An derartige Misshandlungen schloss sich dann die sogenannten Liquidie-rung, d. h. die Opfer waren zu erschießen; auch dafür gab es eine eigene Methode: dem Opfer wurde die Mündung einer Pistole unterhalb des Scheitelhöckers in einer besonderen Richtung angesetzt und dann wurde abgedrückt. Wenn die Gestapo sonst diese mit dem Wort "Liquidie-rung" umschriebenen Morde selbst besorgte, so bediente sie sich im Fall der aufgegriffenen Flüchtlinge aus dem Judenlager Engerau eine eigenen "Verbindungsmannes" aus den Reihen der SA-Wache, der zu diesem Zweck dem Lagerkommandanten "zur besonderen Verwendung" zur Verfügung stand, und der ihm über den Vollzug dann jeweils Bericht zu erstatten hatte. Wieviel Menschen auf solche gewaltsame Weise ums Leben gebracht wurden, kann nicht genau angegeben werden. Tatsache ist, dass eine große Zahl bei sog[enannten] Fluchtversuchen erschossen wurde, dass eine sehr beträchtliche Zahl "liquidiert" wurde, was meistens auf dem Ortsfriedhof oder neben demselben zur Nachtzeit vor sich ging – der bei dem Friedhof woh-nende Totengräber Leopold Kropeliza [richtig: Prepeliza] weiß allein von 20 - 25 solchen Erschießungen zu berichten – und dass zahlreiche Menschen durch Hunger, Kälte und Er-schöpfung schon zu einer Zeit zugrunde gingen, solange die Front noch ferne von Engerau war. Schon Anfang Dezember 1944 war außerhalb der Friedhofsmauer ein Massengrab angelegt worden, dass so ersonnen war, dass immer vier Leichen übereinandergelegt und mit der Erde aus dem schon für die nächsten vier bestimmten Grab zugedeckt wurden. Auf diese Weise entstand ein buchstäblich Tag für Tag wachsendes Massengrab.&#13;
Die im Lauf der Voruntersuchung geführten Erhebungen haben einwandfrei ergeben, dass keineswegs alle der zum Bewachungsdienst herangezogenen Männer an dem Misshandlungen und Erschießungen beteiligt waren. Wer nicht mittun wollte, wurde von den sich austobenden Gewalthabern und deren Helfern von ihrem Treiben geradezu fern gehalten und darüber im Dunkeln gelassen, sodass mancher nur Redereien zu Ohren bekam, über das was vor sich ging. In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass die meisten der sogenannten Fluchtversuche sich merkwürdigerweise gerade dort ereigneten, wo besondere Fanatiker Wache standen, z. B. die derzeit noch flüchtigen SA-Männer Acher und Karkovsky [richtig: Kacovsky], und dass sogar damals schon deren Meldungen, es habe sich um Erschießungen bei Fluchtversuchen gehandelt, nicht mehr geglaubt wurden, weil die bei ihren Opfern vorgefundenen Wunden eben eindeutig das zeigten, was wirklich geschehen war: sie hatten die Männer einfach aus Lust zum Töten niedergeschossen. Die bloße Tatsache, dass über einen solchen Fall sogar Gendarmerie-erhebungen eingeleitet wurden, beweist, dass derartige Handlungen nicht einmal durch die Blutbefehle der nationalsozialistischen Gewalthaber gedeckt waren. Der Beschuldigte Neunteu-fel hat eine Äußerung des SA-Abschnittskommandanten Terzer bestätigt, welche blitzartig die Zustände beleuchtet. Danach billigte Terzer die sog. Erschießungen bei Fluchtversuchen mit den Worten: "Das ist schon recht, ich will, dass meine Burschen hart werden".&#13;
Waren die Zustände im Lager Engerau an und für sich entsetzlich, so stand den unglücklichen Insassen das Grauenhafteste bevor, als sich russische Truppen Engerau näherten. Die Gewalt-haber und Hauptschuldigen an den im Lager begangenen Verbrechen wollten natürlich vermei-den, dass die von ihnen seit Monaten gepeinigten Lagerinsassen von den Russen befreit würden und so ihre Schandtaten bekannt würden. Es wurde daher verfügt, dass das Lager nach Mauthausen verlegt werden sollte. Da sich der ursprünglich vorgesehene Transport mit der Bahn nicht bewerkstelligen ließ, wurde ein Fußmarsch von Engerau über Wolfsthal und Hainburg nach Bad Deutsch-Altenburg vorgesehen, von wo dann die Lagerinsassen zu Schiff weiter donauaufwärts weggebracht werden sollten.&#13;
Da offenkundig war, dass eine große Zahl von Gefangenen nicht mehr marschfähig war, beschlossen die Gewalthaber, die Unglücklichen von vorneherein zu beseitigen. Zunächst verfiel man auf die Idee, die Baracken, in denen sich die Marschunfähigen befanden anzuzün-den. Man kam aber von diesem Plan dann doch ab und begnügte sich damit, die Marschunfähi-gen in der üblicheren Weise des Erschießens zu liquidieren, wozu einige der grausamsten Fanatiker, sozusagen als Mordkommando, ausersehen wurde. Diese führten denn auch am Gründonnerstag (29. März 1945) abends diesen Plan in und bei den einzelnen Unterkünften buchstäblich aus: sie brachten mit Schüssen, aber auch mit Stichen und Kolbenhieben alles ums Leben, was nicht mehr marschieren konnte. Es handelte sich um über 100, wenn nicht hunderte Menschen.&#13;
Die tschechoslow. Untersuchungskommission hat aus dem Massengrab in Engerau, das heute wieder tschechoslowakisches Staatsgebiet ist, nicht weniger als 460 Leichen exhumieren und obduzieren lassen. Obwohl sich diese Leichen teilweise schon in stark verwestem Zustand befanden, konnten an 48 Körpern Schussverletzungen und hievon an fünf zweifache Schuss-verletzungen festgestellt werden. Die Schüsse waren auf Kopf, Hals, Brust, Bauch, Rücken abgegeben worden, teilweise von vorn nach hinten, teilweise von hinten nach vorn. In einigen Fällen waren die Schussverletzungen nicht unmittelbar tödlich gewesen. Der Tod dieser Opfer muss durch Verblutung, Erfrierung, vielleicht auch durch Erstickung eingetreten sein, nachdem sie noch lebendig begraben worden waren. In einigen Fällen waren die Schädel eingeschlagen.&#13;
Wie die Engerauer Bauern, welche von den nationalsozialistischen Gewalthabern gezwungen worden waren, die Leichen zum Friedhof zu den oben erwähnten Massengrab zu führen, bestätigen, waren gerade die nach dem Abmarsch der Lagerinsassen vorgefundenen zahllosen Leichen besonders grauenhaft verstümmelt.&#13;
Der Abmarsch erfolgte am Gründonnerstag abends um etwa 22 Uhr von einem Sammelplatz zunächst dem Industriegeleise der Semperitfabrik. Der Zug bestand aus vermutlich ungefähr 1600 Gefangenen, die von etwa 30 SA-Männern und etwa 70 politischen Leitern eskortiert wurden; das Kommando führte der schon erwähnte Starosinsky [richtig: Staroszinsky], welcher sich zunächst an der Spitze des Zuges aufhielt. Es gab – ob aus Eigenem oder über höhere Weisung, ist noch ungeklärt – den Auftrag und der schon erwähnte Falkner, welcher sich am Ende des Zuges befand, gab ihn weiter, dass jeder, der nicht mitkomme "umgelegt" werden solle. Kaum dass die Kolonne, welche die Länge von einem Kilometer gehabt haben dürfte, sich in Bewegung gesetzt hatte, fielen auch schon die ersten Schüsse. Es fehlen der menschlichen Sprache beinahe die Worte, um zu schildern, was sich nun abspielte. Es begann eine Schießerei, welche einer der Angeklagten im Zuge der Voruntersuchung mit dem Wort "Hasenjagd" bezeichnete.&#13;
Die Männer der Eskorte – sie waren zum Teil alkoholisiert – trieben die Gefangenen erbar-mungslos weiter, hetzten sie unter wüstesten Beschimpfungen und Drohungen ununterbrochen an, hieben mit Stöcken und Kolben auf sie ein und beschränkten sich nicht nur darauf, etwa solche, die tatsächlich nicht mehr weiterkamen, zu töten, sondern stießen auch die noch Marschierenden aus der Einteilung, brachten sie von rückwärts zu Fall und schossen sie zusammen, wobei nicht nur Pistolen, sondern auch Gewehre verwendet wurden. Die Schieße-rei wurde so wild, dass sogar ein Angehöriger der Eskorte verwundet wurde. Sie hatte auch mit den Auftrag, dass niedergemacht werden solle, wer nicht mehr mitkomme, sogar nach dem Empfinden des berüchtigten Starosinsky [richtig: Staroszinsky] so wenig zu tun und nahm solche Formen an, dass der an der Spitze befindliche Starosinsky [richtig: Staroszinsky] den Befehl rückwärts sandte und, da dies nicht half, auch noch selbst überbrachte, die Schießerei müsse eingestellt werden. Dies wurde freilich nur kurze Zeit eingehalten. Denn als einige Zeit später Starosinsky [richtig: Staroszinsky] und Falkner einen Mann, der angeblich nicht mehr weiterkam, durch einen Schuss töteten, lebte weiter vorne in der Kolonne die Schießerei sofort wieder auf und dauerte bis ans Marschziel Deutsch-Altenburg an. Insgesamt dürften auf diesem Marsche 102 Menschen den Tod gefunden haben. Nach der Ankunft in Deutsch-Altenburg hielten der eingangs erwähnte Abschnittskommandant Dr. [...] Hopp und der gleichfalls noch flüchtige Kreisleiter von Bruck a. d. Leitha eine Art Appell ab und machten der Eskortmannschaft Vorhaltungen wegen ihres Treibens. Offenbar versuchten sie damit, sich von den Morden zu distanzieren, obwohl dringender Verdacht besteht, dass sie durch ihre Weisun-gen ursprünglich dazu beigetragen hatten, dass derartige Gräueltaten überhaupt möglich waren. Einige Männer der Eskorte, die wenigstens noch den Mut aufbrachten, sich vor ihrem Vorge-setzten zu ihren Taten zu bekennen, wurden sogar einige Stunden in Hainburg festgehalten. Es ist aber besonders bemerkenswert, dass gerade die berüchtigtsten Gewaltmenschen unter ihnen schon vorher den Zug verlassen hatten, offensichtlich, weil sie wussten, welche Schuld sie auf sich geladen hatten.&#13;
Von Bedeutung ist auch noch die Einzelheit, dass jene Männer, welche in Engerau die Nicht-marschfähigen massenweise ums Leben gebracht haben, den Schluss des Zuges bildeten, und dass diejenigen unter den Gefangenen, die, obwohl sie besonders schwächlich und gebrechlich waren, doch versuchten, den Marsch anzutreten, am Ende der Kolonne eingereiht wurden.&#13;
Die Opfer dieses nächtlichen Todesmarsches wurden am nächsten Tag (Karfreitag) teils von Fuhrleuten zu Massengräbern gebracht, teils einzeln eingescharrt. Eines dieser Massengräber am Ortsausgang von Hainburg in der Richtung gegen Engerau gelegen, konnte festgestellt und die darin begrabenen Leichen exhumiert und obduziert werden. Nach den in den Gewändern vorgefundenen Dokumenten handelt es sich um 10 ungarische Staatsbürger namens Dr. Rudolf Pevny, Arnold Herz, Ernö Lendler, Alfred Steiner, Isidor Lehner, Elemer Hartslein, Laszlo Szekely, Jakob Klein, Kalman Grosz und Tibor Gold, die nahezu alle Inhaber einer Bestätigung über ihre Eintragung in einem Schweizer Sammelpass waren. Durch gerichtsärztliche Untersu-chung ist festgestellt, dass einer dieser Männer u. zw. Dr. Rudolf Pevny an allgemeiner Erschöpfung in Verbindung mit den maßlosen Aufregungen zugrunde gegangen sein muss, da seine Leiche keine Verletzung aufwies, die als Todesursache in Betracht kommen könnte. Die übrigen Leichen wiesen teils Kopf – teils Halsschüsse auf. In drei Fällen muss der Schuss aus unmittelbarster Nähe abgefeuert worden sein, da sich am Stoff der Kleider Pulverreste nach-weisen ließen.&#13;
Ein zweites Massengrab befindet sich in Deutsch-Altenburg, wo nach den Erhebungen auch ein Mann begraben liegen dürfte, dem der Schädel eingeschlagen worden war.&#13;
Die Überlebenden des Transportes wurden 2 Tage später, [...] am Ostersonntag dem 1. April 1945 in Deutsch-Altenburg auf Schiffe gebracht und unbekannt wohin abgefertigt.&#13;
Dies ist der Sachverhalt, welcher der Anklage zugrunde liegt. Die jetzt Beschuldigten waren wohl nicht die Rädelsführer dabei, sie haben aber an den Untaten mitgewirkt, zum Teil mit besonderer Grausamkeit oder in besonderer Funktion.&#13;
Rudolf Kronberger war zuletzt SA-Scharführer. Er behauptet, in der Verbotszeit nichts mit der NSDAP zu schaffen gehabt zu haben, sondern behauptet mehrere SS-Leute angezeigt zu haben; deshalb habe er Angst vor Verfolgung gehabt und habe, durch Beziehungen guter Bekannter einen auf das Jahr 1932 rückdatierten SA-Ausweis erhalten. Ebenso wurde er Mitglied der NSDAP. Kronberger war ursprünglich Fleischhauer, kam dann zur Reichsbahn, wo er es zum Vertrauensmann des Fahrdienstes in Wien-Ostbahnhof brachte. Er wurde in der ersten Novemberhälfte 1944 zum aktiven SA-Dienst einberufen, kam zunächst nach Kittsee zur Bewachung von Ausländerlagern und etwa 3 Wochen später, also ca. Anfang Dezember 1944 nach Engerau zur Wache des Judenlagers. Er versucht heute aus begreiflichem Grund, seinen Anteil an den Untaten möglichst zu verkleinern. Er war es auch, der selbst durch eine Art Meldung bei der Polizei die ganze Untersuchung ins Rollen brachte. All das kann aber nicht verdecken, dass er aufs schwerste belastet ist.&#13;
Kronberger stand in Engerau dem Lagerkommandanten, also ursprünglich Kratky, später Falkner "zur besonderen Verwendung", zur Verfügung. Er war der Verbindungsmann zwischen Lagerkommando und Gestapo. In Übereinstimmung mit den Angaben von Mitbe-schuldigten und den sonstigen Beweisergebnissen ist er geständig, an mindestens neun sog. Liquidierungen aktiv mitgewirkt zu haben, weil er noch nicht ganz tot war. Kronberger behaup-tet weiters, dass ihm in einigen anderen Fällen den unmittelbaren Vollzug andere abgenommen hätten, er nur dabei als der eigentlich damit Betraute anwesend gewesen sei und den Vollzug dann gemeldet habe. Richtig scheint dies nur in zwei Fällen zu sein, in denen einmal Neunteu-fel, das andermal der noch flüchtige, besonders berüchtigte Entenfellner mitwirkte. Die Ver-antwortung Kronbergers ist schon deshalb nicht voll glaubwürdig, weil er sich zahlenmäßig bei der Aufzählung dieser Fälle in Widersprüche verwickelte und weil auch feststeht, dass er von einer solchen Stellvertretung im Vollzug bei seinen Meldungen nichts erwähnte. Aber selbst dann, wenn die Angaben des Kronberger richtig wären, würde ihn dies nicht entlasten, weil er dann als Besteller und Mitwirkender die gleiche Strafe verwirkt hätte, wie der jeweilige unmittelbare Täter. In zwei Fällen behauptet Kronberger weiter, zwar selbst geschossen zu haben, jedoch nach Vereinbarung mit den Opfern absichtlich so, dass sie nicht tot auf dem Platz bleiben sollten, sondern die Möglichkeit haben sollten, sich zu retten. Einer der beiden Männer erhielt einen Lungenschuss, sohin eine an sich schwere Verletzung und wurde angeblich nach etwa 4 Wochen geheilt; der zweite, der einen Armschuss – eine objektiv leichte Verletzung – erhalten hatte, soll später von einem Wachposten erschossen worden sein, als er sich dem Lager näherte. In diesen Fällen ist die Verantwortung des Kronberger nicht recht glaubwürdig. Zwar kann im Zusammenhang mit den Angaben des Mitschuldigen Neunteufel objektiv angenom-men werden, dass Kronberger einmal zwei Lagerinsassen tatsächlich nur verwundet hat, doch entspricht seine damalige Meldung, dies sei auf ein Versagen der Waffe zurückzuführen, besser seiner ganzen Einstellung und seiner Handlungsweise in den übrigen Fällen, sodass anzuneh-men ist, dass er auch in diesen Fällen die Absicht hatte, die Opfer genau so zu liquidieren wie in allen anderen Fällen auch und dass er jetzt nur versucht, den Zufall dass es infolge Versa-gens der Waffe beim Versuch geblieben ist, für sich auszuschroten [sic].&#13;
Eine Beteiligung an den Massenliquidierungen anlässlich der Auflösung des Lagers konnte Kronberger bisher nicht nachgewiesen werden. Hingegen hat er am Nachtmarsch teilgenommen u. zw. als Meldungsfahrer, wobei er sich anfänglich an der Spitze des Zuges aufhielt, später seinen Platz jedoch mehrfach wechselte. Seiner Verantwortung nach überbrachte er auch dem Falkner die Weisung des Starosinsky [richtig: Staroszinsky], die wilde Schießerei einzustellen.&#13;
Alois Frank ist nach den Ergebnissen der Voruntersuchung als einer der grausamsten Fanatiker unter der ganzen Lagerwache anzusehen. Er ist seiner Untaten trotz zurückhaltender Verant-wortung zu überführen. Er hat zunächst bei der Polizei ein teilweises Geständnis abgelegt, dasselbe aber später widerrufen und behauptet, er sei bei der Polizei durch Drohungen unter Druck gesetzt worden.&#13;
Die in dieser Richtung gemachten Vernehmungen und Erhebungen haben die absolute Unrich-tigkeit dieser Behauptung ergeben.&#13;
Frank, von Beruf Koch, ist seit 1935 Mitglied der SA und der NSDAP gewesen. Er hat sich in der Verbotszeit aktiv betätigt, erhielt die Bezeichnung "alter Kämpfer" und ist auch Besitzer der sog. Ostmarkerinnerungsmedaille. Er ist sohin als Illegaler anzusehen. Bei der SA brachte er es zum Scharführer. Nach Engerau kam er am 4. Jänner 1945. Er war im Außendienst bei den Streifen tätig. Laut Aussage von Mitbeschuldigten sowie von Zeugen benahm er sich vom Anfang an den Lagerinsassen gegenüber besonders roh und gewalttätig. Er selbst ist geständig am 20. Februar 1945 einen Mann "auf der Flucht" erschossen zu haben. Da erwiesen ist, dass gerade er, der als besonderer Scharfmacher galt, immer wieder sog. Flüchtlinge aufgriff, ist anzunehmen, dass auch in diesem Fall die Angabe, es habe sich um einen Fluchtversuch gehandelt, eine Ausrede ist.&#13;
Frank gehört weiters, wie er selbst später dem Mitbeschuldigten Kronberger erzählte, zu dem Sonderkommando, das die Massenmorde an den Nichtmarschfähigen in Engerau am Abend des Gründonnerstag vollzog. Danach hat er sich an den Massenerschießungen im Teillager Wiesengasse, ebenso bei denen im Teillager Leberfinger. Dort blieb ihm der Verschluss bei seiner Waffe hängen, sodass er mit Kolbenschlägen weiterwütete, bis ihm das Gewehr abbrach. Frank versuchte dies in Abrede zu stellen, musste aber bei einer Vernehmung durch den als Zeugen geführten Gend[armerie]-Rev[ier]-Insp[ektor] Lutschinger zugestehen, dass er vor dem Abmarsch im Teillager Leberfinger anwesend gewesen ist. Freilich will er Glauben machen, dort nur gesehen zu haben, wie die anderen Angehörigen des Sonderkommandos Juden erschossen haben, selbst aber nichts getan haben. Durch die genauen Mitteilungen des Mitbe-schuldigten Kronberger über die Erzählungen des Frank unmittelbar nach den Vorfällen noch während des Nachtmarsches, welche mit den durch die Erhebungen in Engerau festgestellten Verhältnisse genau übereinstimmten, erscheint er jedoch der Mitwirkung an diesen Massen-morden überwiesen. Frank marschierte dann als Angehöriger des Mordkommandos am Ende der Kolonne mit. Er gab bei der Polizei zu, drei Gefangene, die angeblich schon von anderen verwundet worden waren, erschossen zu haben. Wenn er dies zu widerrufen versucht hat, so ist das schon deshalb heute belanglos, weil er vom Mitbeschuldigten Kronberger selbst bei seiner Tat beobachtet wurde. Charakteristisch ist, dass Frank zu denen gehört, die sich nach der ärgsten Schießerei aus dem Staub machten und gesondert nach Wien fuhren, was als schwer-wiegendes Indiz dafür zu werten ist, dass sich Frank der Verantwortung entziehen wollte, nachdem sogar der Zugskommandant Staroszinsky gegen die wilde Morderei Stellung genom-men hatte.&#13;
Wilhelm Neunteufel war zuletzt Maler und Anstreicher. Er kam seiner Behauptung nach am 13. März 1938 zur SA und sodann auch zur NSDAP. Er war SA-Truppführer. Er war als einziger der heutigen Beschuldigten eine Zeit zur Wehrmacht eingezogen und rüstete schließlich 1943 ab, weil er infolge eines Unfalles nachtblind geworden war. Er wurde deshalb in Engerau auch nicht zum Streifendienst verwendet, sondern als Schreiber dem Lagerkommandanten zugeteilt. Als solcher war er über alle Vorgänge weit besser orientiert als die meisten der übrigen Lagerwachen, weil er die Meldungen über alle Vorkommnisse, insbesondere auch über Fluchtversuche, Erschießungen dabei und die vollzogenen Liquidierungen aufzunehmen hatte. Er wurde von Kronberger auch unmittelbar zu Liquidierungen herangezogen und ist geständig, einen Juden auf diese Weise in Gegenwart des Kronberger erschossen zu haben. Neunteufel leugnet, doch erscheint er durch die Angaben des Kronberger überführt, der in diesem Fall zugibt, auf das Opfer, welches nach dem Schuss des Neunteufel noch nicht ganz tot war, einen zweiten Schuss abgegeben zu haben. Die Ermordung dieses Mannes ist Kronberger und Neunteufel als gemeinsam begangener Mord zuzurechnen.&#13;
Neunteufel gehörte ferner dem Mordkommando an, das die Nichtmarschfähigen beseitigte. Dies hat aber nicht nur Kronberger bestätigt, sondern auch Frank, der im Zuge der Erhebungen angab, Neunteufel sei bei den Massenmorden im Lager Leberfinger zumindestens anwesend gewesen. Damit stimmt auch überein, dass er sich während des Nachtmarsches am Ende des Zuges zusammen mit dem berüchtigten Falkner befand. Neunteufel ist geständig, während des Nachtmarsches zwei Männer, die angeblich bereits vorher durch Misshandlungen anderer verletzt worden waren, erschossen zu haben – aus Mitleid, wie er sich ausdrückte. Neunteufel war einer der wenigen, die sich bei dem Appell in Deutsch-Altenburg als an der Schießerei beteiligt gemeldet haben. Nach der Besetzung Wiens durch die russischen Truppen hat er versucht, sich durch Mitarbeit bei der KP [Kommunistische Partei] zu tarnen.&#13;
Gegen Konrad Polinovsky liegen bisher ausreichende Beweise für besondere Aktionen zur Zeit seines Dienstes in Engerau nicht vor. Er kam 1938 zur Betriebs-SA und brachte es bis zum Scharführer. Er wurde im Oktober 1944 nach Kittsee zum Schanzenbau notdienstverpflichtet und wurde anfangs Dezember 1944 zur Lagerwache Engerau eingeteilt. Er ist geständig, am Todesmarsch in der Karfreitagnacht teilgenommen zu haben. Er behauptet, als Wegkundiger an der Spitze marschiert zu sein.&#13;
In rechtlicher Hinsicht muss unterschieden werden zwischen den Vorfällen, die sich in Engerau zur Zeit des normalen Lagerbetriebes ereigneten, und jenen, die sich im Zusammenhang mit der Auflösung des Lagers und dem Abtransport seiner Insassen stehen.&#13;
Die Vorfälle in Engerau zur Zeit des Bestehens des Lagers sind jeder für sich von denen zu ver¬ant¬wor¬ten, die daran beteiligt waren. Den übrigen Mitgliedern der Lagerwache können sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht zugerechnet werden. &#13;
Die sog. Erschießungen auf der Flucht und ebenso die sogenannten Liquidierungen stel¬len sich als gegen einzelne Menschen gerichtete Handlungen dar, die in Tötungsabsicht vorge¬nom¬men wurden und zum Teil auch den Tod der Opfer herbeigeführt haben. Sie sind als Mord (§§ 134, 135/4 StG.) anzusehen, und in den beiden Fällen, in denen Kronberger seine Opfer nur verletzt hat, als Mordversuch&#13;
Anders ist es mit den Vorfällen anlässlich der Verlegung des Lagers. Die Massenliquidierung am Gründonnerstagabend in Engerau stell¬t eine einheitliche Aktion dar. Wer überführt ist, an der Tötung der Nicht¬marsch¬¬fähi¬gen beteiligt gewesen zu sein, ist, auch wenn ihm die Abgabe eines tödlichen Schusses oder die Führung ei¬nes Todesstreiches auf eine bestimmte Person nicht nachgewiesen werden konnte, in glei¬cher Weise schul¬dig, wie der unmittelbare Täter, weil er durch seine Anwesenheit und Un¬ter¬stützungsbereitschaft die Mordtaten der anderen erleich-tert hat, sie vor Entdeckung und dem Da¬zwi¬schen¬kommen von Hindernissen geschützt und das sonst vielleicht doch mögliche Entweichen des einen oder anderen Gefangenen verhindert hat. Wer daher überwiesen ist, dem Sonderkommando angehört zu haben, hat zumindest Mord als Mitschuldiger zu verantworten. Dies gilt insbesondere für den Beschuldigten Wilhelm Neun-teufel, der, wenn schon nicht der unmittelbaren Handanlegung, so doch der Anwesenheit im Teillager Leberfinger überführbar erscheint. Wer hingegen, wie der Beschuldigte Frank, unmittelbar gegen die Marschunfähigen vorgegangen ist und mit Schüssen und Hieben aktiv an ihrer Beseitigung mitgewirkt hat, hat sich in diesem Punkt des Mordes schuldig gemacht.&#13;
In gleicher Weise ist auch die Teilnahme an der Es¬kor¬te während des Nachtmarsches zu werten, nur mit dem Unterschied, dass die bloße Zugehörigkeit zur Eskorte keine so un¬mit¬telbare Mitschuld an den einzelnen, von anderen begangenen Gewalt¬ta¬ten, bedeuten konnte. Es ist ¬klar, dass die Teilnahme an einer Gefangeneneskorte durch dazu Befohlene, nicht von vornherein als strafbar erklärt werden kann, wohl aber wurde im vorliegenden Fall die Eskorte in jenem Au-genblick zu einer einheitlichen Quälereiaktion, als jedem Teilnehmer klar werden musste, worauf die Haupträdelsführer es abgesehen hatten: auf ein brutales Vorwärtstreiben völ¬lig erschöpfter Menschen, die sich unter Hieben und Stößen, unter ständigen Todesdrohungen und unter ständig durch die ununterbrochenen Schüsse namenlos gesteigerte Todesangst dahin-schleppten. Jeder, der an einer  s o l c h e n  Eskorte mitwirk¬te, mag er auch im Einzelfall nicht geprügelt, bedroht oder geschossen haben, mag er einfach an der Spitze vor¬aus¬marschiert sein, wie dies der Angeklagte Polinovsky behauptet, hat bewusst mitgewirkt, dass Menschen in brutalster, allen Gesetzen der Menschlich¬keit hohnsprechender Form, in den qualvollsten überhaupt denkbaren Zustand in Todesangst ver¬setzt wurden. Es ist daher sämtlichen an diesem Todeszug Betei¬lig¬ten das Verbrechen nach § 3 des Kriegsverbrechergesetzes zuzurechnen. In welchen Zustand die Opfer gerieten und was sie mitgemacht haben mussten, ergibt sich aus dem Sachverständigen-Gutachten über die Obduktion des Dr. Rudolf Pevny, der durch Erschöpfung zugrunde gegangen ist, ohne dass die Schuldigen erst noch ihn hätten nieder-schießen müssen.&#13;
Keiner, der heute unter Anklage gestellten Beschuldigten, hat auch den Versuch gemacht, sich der Mitwirkung an der Eskorte zu entziehen, obwohl sie sich völlig im Klaren darüber waren, was vor sich ging. Mit Rücksicht darauf, haben sich sämtliche Beschuldigte des Verbrechens nach § 3 Abs. 2 Kriegsverbr.Ges. schuldig gemacht.&#13;
Wer darüber hinaus überführbar ist, wie dies bei den Beschuldigten Frank und Neunteufel der Fall ist, selbst Gefangene erschossen zu haben, ist in diesen Fällen auch noch des Mordes schuldig geworden.&#13;
Dass ein angeblicher Befehl derartige Untaten nicht entschuldigt, ist durch das Gesetz ausge-sprochen. Es darf aber nicht übersehen werden, dass der Be¬fehl, wenn er überhaupt gültig erteilt war, jedenfalls nur dahin lautete, es soll getötet werden, wer nicht mehr mitkomme. Die Schießerei brach aber sofort nach dem Abmarsch an allen Stellen fast gleichzeitig los, zu einer Zeit, da noch garnicht die Rede davon sein konnte, dass soviel Gefangene nicht mehr hätten mitkommen können. Die Schießerei wurde ja auch so arg, dass der Kommandant der Eskorte eingriff, ohne dass aber deshalb das Morden aufgehört hätte – Leichen wurden bis unmittelbar vor Bad Deutsch-Altenburg gefunden –, die Schießerei war so befehlswidrig, dass am folgen-den Tag beim Appell sogar der Kreisleiter und der Abschnittskommandant dagegen Stellung nahm. Die persönliche Schuld der Angeklagten ist daher eindeutig.&#13;
Wie oben erwähnt, war der Angeklagte Frank illegal für die NSDAP und die SA tätig. Er ist daher auch des Verbrechens des Hochverrates [...] angeklagt, weil er sich in Verbindung mit seiner Tätigkeit für die Partei und die SA die heute unter Anklage gestellten Straftaten, somit Handlungen zuschulden kommen ließ, die den Gesetzen der Menschlichkeit gröblich wider-sprachen.&#13;
Die Zuständigkeit des Volksgerichtes zur Aburteilung sämtlicher angeklagten Straftaten gründet sich auf Artikel V des Verbotsgesetzes und § 13 des Kriegsverbrechergesetzes.&#13;
&#13;
Staatsanwaltschaft Wien,&#13;
am 31. Juli 1945.&#13;
 &#13;
&#13;
 &#13;
&#13;
Dr. Eugen Prüfer&#13;
Für die Richtigkeit der Ausfertigung&#13;
der Leiter der Geschäftsabteilung:&#13;
[Unterschrift unleserlich]</text>
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